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Achtung!!! Der Geologische
Dorf im Bohnental ist zur Zeit nicht begehbar
  
Bleibt gesund und Frisch auf! Saarwaldverein Schme






!!! Vereinsfahrt !!!

Vereinsfahrt 2026
 

Sommerwanderung Saarwaldverein Schmelz am 21.06.2026
Von Grimburg ins Wadrilltal!


Rechtzeitig zum Sommeranfang geht es auf die rund 9 km lange Wandertour ins
Wadrilltal nahe der Grimburg. Start- und Zielpunkt ist das Bürgerhaus in Grimburg,
Schulstraße 16. Von dort führt die Tour zunächst durch den Ort Grimburg,
vorbei an dem „Hexenmuseum“, das unmittelbar mit der Burg „Grimburg“
geschichtlich verbunden ist. Weiter geht es langsam bergab ins Wadrilltal.
Hier treffen wir zunächst auf den „Saar-Hunsrücksteig“, dem wir für die nächsten
rund 4 km in nördlicher Richtung folgen. Nach ca. 3 km kreuzen wir die Kreisstraße 76
von Grimburg nach Kell am See. Die Wadrill begleitet uns noch einen weiteren Kilometer,
bevor wir den Saar-Hunsrück- Steig verlassen und uns südöstlich wieder Richtung
Bürgerhaus Grimburg bewegen. Von dort fahren wir mit unseren Autos über Wadrill,
Sitzerath nach Nonnweiler, wo man uns ab 15:00 Uhr in der Parkschenke Simon
am Ortseingang Nonnweiler erwartet. Eine leckeres Mahl á la carte rundet unsere
Wandertour ab. Für die Wanderstrecke werden festes Schuhwerk sowie Stöcke
empfohlen. Die günstigste Fahrtroute nach Grimburg mit ca. 26 km führt über Wadern,
Wadrill und dann nach Grimburg zum Bürgerhaus in der Schulstraße 16,
wo ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Treffpunkt und Abfahrt ist am Rathaus in Schmelz um 10:00 Uhr,
die Fahrt nach Grimburg dauert ca. 30 Minuten.
 
 Wanderführer sind Gertrud und Heinz Reinert, Tel.: 06503/2776,
die die Teilnehmer in Grimburg empfangen.

Teilnahme an der IVV-Wanderung am 28.06.2026 in Schmelz
 
Wie in den letzten Jahren wollen wir auch 2026 bei der IVV-Wanderung der
Kilometerfresser dabei sein. Unsere Gruppe wird von Gerhard Backes (06887 5395) betreut.
Starten wollen wir gegen 10:15 Uhr an der Primshalle

Info IVV- Wanderung 28.6.26

„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen
  Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Deutsches Wanderabzeichen
 
Download hier!