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Achtung!!! Der
Geologische Dorf im Bohnental ist zur Zeit nicht begehbar Bleibt gesund und Frisch auf! Saarwaldverein Schmelz |
Dienstagswanderung am 2. April Zu
unserer Dienstagswanderung am 2. April treffen wir uns um 13.30 Uhr am
Rathausplatz in Schmelz.Die Tour startet am Wanderparkplatz gleich
hinter dem Ort Hoxberg und führt ca. 7 km in der Nähe der Mühlenbachschlucht durch Wald und Flur. Wanderstöcke sind zu empfehlen.
Wanderführerinnen sind Heidi Krentz (Tel. 06806/77421)
und Mechthild Werno (Tel. 06881/4124) Tageswanderung "Hochwald-Acht" am 07.04.2024 Zu
einer Wanderung auf dem südlichen Teil der "Hochwald-Acht"
treffen wir uns am 07.04.2024
um 10:00 Uhr auf dem Rathausplatz Schmelz. Von dort geht es mit Pkw in ca. 40 Minuten zum Keller Stausee (Fronhof Parkplatz, Wiese). Nach ca. 3,5 Stunden über 12 km und 140 hm ist die Schlussrast gegen 15:30 in der Spießbratenhalle Schillingen vorgesehen. Nähere Infos bei den Wanderführern Alfons Herrmann, Irmhild Schmitt und Hedi Weber unter 06887-1470. EINLADUNG Frühlingstour und Tag des Baumes Sonntag, 14. April 2024 Die
Gemeinde Schmelz und der Saarwaldverein Ortsverein Schmelz laden Sie
recht herzlich zur Frühlingstour und zum Tag des Baumes ein. Die
diesjährige Frühlingstour findet am Sonntag, den 14. April in
Michelbach statt. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr an der Alten Schule
Michelbach.
Zur Schlussrast gegen 12:30 Uhr bietet die Dorfgemeinschaft in der Alten Schule Michelbach Essen, Kaffee und Kuchen sowie Getränke.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.
Wir würden uns freuen, Sie zu der Wanderung und zum Tag des Baumes in Michelbach begrüßen zu können.
Da bei der Veranstaltung warmes Essen angeboten wird, bitten wir zur besseren Vorbereitung um vorherige Anmeldung ohne Angabe der Kontaktdaten bis Dienstag. 2. April, 12:00 Uhr, unter 06887/301-138 oder per Email unter j.blass@schmelz.de.
Amt für Kultur & Tourismus Gemeinde Schmelz Rathausplatz 1 66839 Schmelz Tel. 06887/301-138
„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Deutsches Wanderabzeichen Download hier! |