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Achtung!!! Der Geologische
Dorf im Bohnental ist zur Zeit nicht begehbar
  
Bleibt gesund und Frisch auf! Saarwaldverein Schme
Dienstagswanderung im Mai
Zu unserer Dienstagswanderung im Wonnemonat Mai treffen sich die Mitwanderer am Dienstag, dem 05.05.2026, um 13:30 Uhr am Rathausplatz in Schmelz. Die circa fünf km lange Wanderung geht teilweise über den Rundwanderweg Aussen, wobei es auch ein paar Informationen über den Ortsteil Aussen gibt.
Zur Schlussrast kehren wir im Gasthaus Gerstner zu Kaffee und Kuchen ein, wo man sich gerne aus einer kleinen Speisekarte etwas aussuchen kann.
 
 Wegen der Einkehr im Gasthaus Gerstner ist eine Anmeldung bis zum 28.04.2026 erforderlich. Die Wanderführer*in Margit und Arnold Truar (06887-1240) freuen sich über rege Beteiligung.



Durch den "Warndt-Canyon"

 

Am Sonntag wollen wir an der Wanderung des SWV Wadgassen im Warndt

teilnehmen. Treffpunkt für die Abfahrt in Schmelz ist am 10.05.2026 nicht wie

üblich der Rathausplatz (Flohmarkt) - an diesem Tag treffen wir uns am

Parkplatz in der Ambetstraße um 09:00 Uhr auf der anderen Seite der Bahn.

Für die abwechslungsreiche Wanderung des SWV Wadgassen durch den

sogenannten „Warndt-Canyon“ ist dann der Treffpunkt um 10:00 Uhr

auf dem Marktplatz in Werbeln. Von dort erfolgt die gemeinsame Fahrt zum Wanderparkplatz unterhalb des Jagdschlosses in der Ortsmitte von Karlsbrunn,

wo die Wanderung um 10:15 Uhr beginnt.

Die rund 10 Kilometer lange, mittelschwere Strecke führt über etwa 170 Höhenmeter

und bietet bei einer reinen Gehzeit von etwa 2 Stunden und 45 Minuten ein abwechslungsreiches Naturerlebnis. Zunächst verläuft die Route am Wildpark

Karlsbrunn vorbei und steigt anschließend hinauf zur Aussichtsplattform

Carrière Barrois. Dort eröffnet sich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein eindrucksvoller Blick in die ehemalige Sandgrube. Im weiteren Verlauf führt

der Weg entlang des Zaunes hinab zum Eingang des Geländes und mitten durch

den beeindruckenden „Warndt-Canyon“. Am Warndt-Denkmal von Freyming angekommen, geht es wieder zurück in den Wald und vorbei am idyllisch gelegenen Bischofsweiher zum Ausgangspunkt.


Zum gemütlichen Ausklang der Wanderung ist eine Schlussrast vorgesehen.




„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen
  Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Deutsches Wanderabzeichen
 
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