Willkommen bei uns .........


Achtung!!! Der Geologische
Dorf im Bohnental ist zur Zeit nicht begehbar
  
Bleibt gesund und Frisch auf! Saarwaldverein Schmelz

 

 
Dienstagswanderung im Februar
 
Die nächste Dienstagswanderung findet am 4.2.2025 statt. Treffpunkt 13:30 Uhr
am Rathausplatz Schmelz mit Pkw. Der Start der Wanderung erfolgt ab Saarwellingen
und führt circa 7 km  auf leichten Feld- und Waldwegen durchs Ellbachtal vorbei an der
"Sägemühle". Gäste können gerne teilnehmen.
 
Die Schlussrast ist in Saarwellingen in der "Dorfschenke" geplant.

 
Nähere Infos bei den Wanderführerinnen
Marlene Feld (06838-1023) und Gisela Birringer (06887-9004914).

Markierungswanderung
 

Unsere erste Markierungswanderung für dieses Jahr findet am Samstag, 08.02.2025, statt.
Start ist um 10:00 Uhr ab Rathaus Schmelz mit Pkw. Wir werden auf dem Limbacher
Rundwanderweg ein etwa 5 km langes Teilstück hin und zurück wandern und dabei, wo nötig,
die Wanderwegbeschilderung ergänzen.
Die Wanderstrecke beträgt etwa 10 km, Dauer ca. 4 Stunden. Das System der Beschilderung
wird erläutert, verschiedene Varianten der Hinweisbeschilderung angebracht und
Problemstellen des Weges erfasst. Anschließend kehren wir ein und ein Kurzbericht zum
Zustand des Wanderweges wird anhand eines vorgefertigten Formulars gemeinsam verfasst. Die
Tour richtet sich an alle, die uns beim Erhalt der Wanderwege in Schmelz unterstützen wollen.

Wanderführer sind Eric Glansdorp (06888-580763) und Alfons Herrmann (06887-1470).



„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen
  Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Deutsches Wanderabzeichen
 
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