Willkommen bei uns .........


Der Geologische Dorf im Bohnental
wurde
2025 wegen andauernder massiver Vandalismusschäden
aufgegeben, wird nicht mehr markiert ist und nicht mehr begehbar ist!!

 

Von Grimburg ins Wadrilltal!

Nach überstandener Hitze und zum Sommerausklang geht es auf die rund 9 km
lange Wandertour ins Wadrilltal nahe der Grimburg. Start- und Zielpunkt ist das
Bürgerhaus in Grimburg, Schulstraße 16. Von dort führt die Tour zunächst durch
den Ort Grimburg, vorbei an dem „Hexenmuseum“, das unmittelbar mit der
Burg „Grimburg“ geschichtlich verbunden ist. Weiter geht es langsam bergab ins
Wadrilltal. Hier treffen wir zunächst auf den „Saar-Hunsrücksteig“, dem wir für
die nächsten rund 4 km in nördlicher Richtung folgen. Nach circa 3 km kreuzen
wir die Kreisstraße 76 von Grimburg nach Kell am See. Die Wadrill begleitet
uns noch einen weiteren Kilometer, bevor wir den Saar-Hunsrück- Steig
verlassen und uns südöstlich wieder Richtung Bürgerhaus Grimburg bewegen.
Von dort fahren wir mit unseren Autos über Wadrill und Sitzerath nach Nonnweiler,
wo man uns ab 15:00 Uhr in der Parkschenke Simon am Ortseingang Nonn-
weiler erwartet. Eine leckeres Mahl á la carte rundet unsere Wandertour ab.
Für die Wanderstrecke werden festes Schuhwerk sowie Stöcke empfohlen.
Die günstigste Fahrtroute nach Grimburg mit ca. 26 km führt über Wadern,
Wadrill und dann nach Grimburg zum Bürgerhaus in der Schulstraße 16, wo
ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Treffpunkt und Abfahrt ist am Rathaus in Schmelz um 10:00 Uhr, die Fahrt nach
Grimburg dauert circa 30 Minuten.
Wanderführer sind Gertrud und Heinz Reinert, Tel.: 06503/2776,
die die Teilnehmer in Grimburg empfangen.



„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen
  Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Deutsches Wanderabzeichen
 
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